September 20, 2017

Beurteilung von Trinkwasser-Installationen anhand von Wasseruntersuchungen

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«Noch nie wurden in Deutschland so viele Wasseruntersuchungen in Gebäuden durchgeführt wie derzeit. Grund dafür sind die Untersuchungspflichten gemäß TrinkwV, die auf Erkenntnissen über trinkwasserassoziierte Erkrankungen in Gebäuden basieren. Wasseruntersuchungen geben Aufschluss über den chemischen und mikrobiologischen Status des Trinkwassers an der Probenahmestelle und ermöglichen darüber hinaus die Auswahl von technischen Maßnahmen zur Sanierung eines betroffenen Installationsabschnitts». Diese Informationen sind von der Website https://www.ikz.de/

Fachplaner und -handwerker planen und installieren Trinkwasser-Installationen so, dass bis zu den Entnahmestellen die Wassergüte des Versorgers erhalten bleiben kann. Dieses Ziel wird erreicht, wenn an jeder Entnahmestelle regelmäßig – also mindestens alle 72 Stunden (VDI 6023) – Wasser entnommen wird. Ohne einen regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel geht jedoch in Installationen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) die Wassergüte verloren (siehe auch Artikel „Wenn Mieter für überhöhte Legionellenzahlen verantwortlich sind“). Deshalb ordnet der Gesetzgeber über die TrinkwV seit mehr als 10 Jahren die regelmäßige Überwachung der Trinkwassergüte in Gebäuden an.

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