Bestandsrenovierung: Auch das Heizwasser gehört dazu
«Das Ziel hoher Energieeffizienz macht die Heiztechnik technisch zunehmend komplexer. Traditionelle Werkstoffe werden von solchen mit besserem Wärmedurchgangsverhalten ersetzt. Höchstleistung und Effizienz machen die gesamte Anlage aber anfälliger für Störungen. Das Heizungswasser muss gezielt aufbereitet werden – auch nach Renovierungsarbeiten im Bestand». Diese Informationen sind von der Website
Wie praxisnah das Thema „nachträgliche Heizungswasseraufbereitung“ ist, zeigte sich bei einer Wohngenossenschaft: In einem größeren Wohnobjekt war die Heiztechnik umgestellt worden, wobei die Heizkörper installiert blieben. Auch das Heizungswasser verblieb im System, was der Auftraggeber durch spätere Messungen feststellte. Der ausführende Betrieb musste nacharbeiten.
Warum die Wohngenossenschaft so misstrauisch war? Das hat u. a. damit zu tun, dass auch Versicherungen inzwischen auf die Vorgaben der VDI 2035 verweisen, um Kosten in Millionenhöhe einzusparen – Stichwort „Leistungsverweigerungsrecht“. Dieses Leistungsverweigerungsrecht beruht laut SYR auf der in der VDI 2035 enthaltenen Vermutung, dass aufgrund einer Nichtbeachtung der Richtlinie erhebliche Schäden vorprogrammiert sind.
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