Viessmann: Zwei Wege zum hydraulischen Abgleich
Sowohl das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als auch Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/C) fordern den hydraulischen Abgleich in Heizungsanlagen. Jedoch sind vor allem in älteren Häusern oft Rohrquerschnitte und Leitungslängen nicht bekannt. Diese Informationen sind von der Website
Mit der „Vitoset Balance Card“ (Möglichkeit 1) oder den Heizkörperthermostaten „ViCare“ (Möglichkeit 2) sind Wärmebedarfs- und Rohrnetzberechnungen nicht mehr erforderlich.
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